Mai 2013
MoDiMiDoFrSaSo
 12345
6789101112
13141516171819
20212223242526
2728293031 
 
 
Mitgliedschaften













 
 
Home

News und Rechtspechung zum Arbeitsrecht

Urteile

Geringfügige Manipulation von Zeiterfassungsdaten rechtfertigt keine Kündigung
Nach einem Urteil des Landesarbeitsgerichts Schleswig-Holstein stellt zwar die systematische Manipulation von Zeiterfassungsdaten eine schwerwiegende Pflichtverletzung dar im Sinne des § 626 I BGB dar, die grds. geeignet ist, eine fristlose Kündigung zu rechtfertigen. Eine verhältnismäßig geringfügige Verletzung kann aber regelmäßig nicht mit einer Kündigung geahndet werden, wie es regelmäßig bei Bagatellfällen anzunehmen ist. Eine solche Bagatelle liegt etwa vor, wenn ein Arbeitnehmer einen Auszubildenden anweist, sich für eine einminütige Mitarbeit nicht in das Zeiterfassungssystem einzustempeln.
(LAG Schleswig-Holstein PM Nr. 6 vom 9.6.2011)

Arbeitgeber können Kündigung auch außerhalb der Wohnung dem Ehepartner des Arbeitnehmers übergeben
Eine Kündigung geht dem Arbeitnehmer regelmäßig auch dann zu, wenn der Arbeitgeber das Kündigungsschreiben dessen Ehepartner übergibt. Dieser ist grds. als Empfangsbote des Arbeitnehmers anzusehen. Das gilt auch, wenn ihm das Schreiben außerhalb der Wohnung übergeben wird. Entscheidend für den Zugang ist nur, ob und wann unter normalen Umständen mit einer Weiterleitung des Schreibens an den Arbeitnehmer zu rechnen ist.
(Pressemitteilung des BAG)

Sozialauswahl bei betriebsbedingten Kündigungen: Alter kann höher zu bewerten sein als Unterhaltspflichten
Die nach § 1 Abs. 3 KSchG im Rahmen der Sozialauswahl zu beachtenden Kriterien (Betriebszugehörigkeit, Lebensalter, Unterhaltspflichten und Schwerbehinderung), sind zwar grds. gleichrangig. Wenn aber ein Arbeitnehmer altersbedingt denkbar schlechte Chancen auf dem Arbeitsmarkt hat, ist das Lebensalter regelmäßig höher zu bewerten als Unterhaltspflichten. In diesem Fall ist daher die Kündigung eines deutlich jüngeren Arbeitnehmers auch dann angezeigt, wenn dieser ggü. Kindern unterhaltspflichtig ist.
(LAG Köln vom 18.02.2011)

Freistellung während der Kündigungsfrist unter Anrechnung von Urlaubstagen muss eindeutig formuliert sein
Kündigt der Arbeitgeber und stellt den Arbeitnehmer ab sofort unter Anrechnung von Urlaub frei, so muss für den Arbeitnehmer eindeutig erkennbar sein, in welchem Umfang die Urlaubsansprüche erfüllt werden sollen. Zweifel gehen zulasten des Arbeitgebers. Reicht der Freistellungszeitraum über die Jahresgrenze hinaus, muss daher z.B. klar sein, ob der volle Urlaubsanspruch für das neue Jahre erfüllt werden soll oder nur der auf die Zeit bis zum Ablauf der Kündigungsfrist entfallende Teilanspruch.
(BAG 17.05.2011)

Heimliche Videoüberwachung eines Arbeitsplatzes setzt konkreten Tatverdacht voraus
Die heimliche Videoüberwachung eines Arbeitsplatzes kommt nur in Betracht, wenn der Arbeitgeber aufgrund tatsächlicher, nachprüfbarer Anhaltspunkte einen Straftatverdacht auf bestimmte Personen sowie eine bestimmte Tat konkretisieren kann. Liegen diese Voraussetzung nicht vor, ist ein im Kündigungsschutzprozess eingeführter Videobeweis, der die Tatbegehung belegt, nicht verwertbar.
(ArbG Düsseldorf PM Nr. 33 vom 9.5.2011)

Widerruf einer Zulage: AGB-Klausel kann in Altfällen trotz fehlender Angabe von Widerrufsgründen wirksam sein
Seit der Schuldrechtsreform dürfen Arbeitgeber eine in AGB versprochene Leistung zwar nicht mehr grundlos widerrufen. Ein zuvor vereinbartes formularmäßiges Widerrufsrecht, das diesen Anforderungen nicht genügt, ist aber nicht ohne weiteres unwirksam. Die durch die Neuregelung entstandene Vertragslücke ist vielmehr im Wege der ergänzenden Vertragsauslegung zu schließen, so dass in diesen Fällen ein Widerruf bei tatsächlichem Vorliegen eines Widerrufsgrundes wirksam ist.
(BAG 20.04.2011)



News

Mindestlohn für das Wach- und Sicherheitsgewerbe ab dem 1.6.2011

Für die rund 170.000 Beschäftigten im Wach- und Sicherheitsgewerbe gilt ab dem 1.6.2011 ein gesetzlicher Mindestlohn. Damit werden in- und ausländische Arbeitgeber in der Wach- und Sicherheitsbranche verpflichtet, ihren in Deutschland beschäftigten Arbeitnehmern den Mindestlohn zu zahlen. Die entsprechende Verordnung ist am 19.5.2011 in Kraft getreten und gilt bis zum 31.12.2013.
(Bundesregierung PM vom 31.5.2011)


Wir fördern den Sport

© 2013, www.atas-law.net