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Vergütung

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Vergütung
Die Vergütung eines Rechtsanwalts richtet sich in der Regel nach den Vorschriften des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG). 

Bei zivil- und verwaltungsrechtlichen Angelegenheiten richtet sich das Honorar grundsätzlich nach dem Gegenstandswert der Angelegenheit.

In Strafsachen gibt es sogenannte Rahmengebühren.

Unternehmen
Für Unternehmen aller Art und Größe bieten wir Beratungsverträge und Vergütungsvereinbarungen an, die angepasst an die rechtliche Frage oder das gemeinsame Projekt gestaltet werden.

Dabei kommt entweder eine Stundenhonorarvereinbarung oder aber nach Projekt eine Pauschale für die anwaltliche Beratung in Betracht, deren Umfang und Höhe vom Einzelfall abhängt.

Privatpersonen
Für Privatpersonen richtet sich die Vergütung eines Rechtsanwalts bei Beauftragung grundsätzlich nach dem RVG.  Auch hier gilt, dass sich bei zivil- und verwaltungsrechtlichen Angelegenheiten das Honorar grundsätzlich nach dem Gegenstandswert der Angelegenheit richtet und bei Strafsachen nach den Rahmengebühren, falls keine Vergütungsvereinbarung mit dem Rechtsanwalt getroffen wird.

Erstberatung
Bei der anwaltlichen Erstberatung gilt grundsätzlich, dass ein Honorar zwischen 30 € und 190 €  zzgl. MwSt. in Betracht kommt. Die Erstberatungsgebühr wird auf eine spätere, weitergehende Tätigkeit in der gleichen Angelegenheit angerechnet.


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