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Zwangsverwaltungs- und Zwangsversteigerungsrecht

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Zwangsvollstreckung und Zwangsversteigerung

In den Rechtsgebieten Zwangsversteigerung oder Zwangsverwaltung von Immobilien beraten wir unsere Mandanten bei Erwerb im Wege der zwangsweisen Verwertung von Immobilien und bei der 
  • Zwangsversteigerung
  • Zwangsverwaltung
  • Eintragung einer Zwangshypothek im Grundbuch
Bei der Zwangsversteigerung setzt der Gläubiger seinen Anspruch wegen einer Geldforderung durch, indem das Grundstück des Schuldners durch das Gericht versteigert wird, um dann durch den Versteigerungserlös seine Geldforderung zu erhalten. Der Schuldner verliert sein Eigentum an den Ersteigerer, der aber das Eigentum unter Auschluss von Gewährleistungsansprüchen ersteigert. 

In der Zwangsverwaltung bleibt der Schuldner hingegen Eigentümer der Immobilie. Ihm wird aber durch das Gericht die Befugnis zur Verwaltung und Benutzung derselben entzogen und auf einen Zwangsverwalter übertragen.

Der Schuldner darf keine Gelder mehr vereinnahmen. Die laufenden Miet- und Pachtzinsen werden vom Zwangsverwalter eingezogen und auf Anordnung des Gerichts an die Gläubiger ausgezahlt.

Sollten Sie weitere Fragen haben oder eine individuelle Beratung wünschen, so wenden Sie sich bitte an uns.

 

 

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