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Wohnungseigentumsrecht

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Wohnungseigentumsrecht

Im Wohnungseigentumsrecht unterstützen und vertreten wir unsere Mandanten, wenn diese eine Wohnung erwerben oder veräußern möchten.

Beim Kauf einer bereits errichteten Immobilie weisen wir auf die Risiken hin, die sich aus früherer Nutzung, den Eigentums- und Nutzungsverhältnissen oder öffentlich-rechtlichen Nutzungsbeschränkungen ergeben können.

Darüber hinaus prüfen wir  Vertragswerke bei Finanzierung einer Immobilie. Dazu zählen Verträge über die Kreditgewährung und -sicherung, Bürgschaften, Grundschulden und Forderungsabtretungen.
 
Im Wohnungseigentumsrecht sind wir vor allem wie folgt tätig:
  • Vertretung von WEG und einzelnen Eigentümern
  • Vorbereitungen und Herbeiführung von Beschlüssen
  • Genehmigungsbedürftigkeit von baulichen Veränderungen und Sondernutzungsrechten
  • Beschlussanfechtungsverfahren
  • Hausgeld, Kostenumlage
  • Instandsetzungsmaßnahmen, Modernisierungsmaßnahmen
  • Sonderumlagen
  • Verkauf und Veräußerung des Eigentumsobjekts
  • Rechte und Pflichten der Wohnungseigentümer
  • Abgrenzung Gemeinschafts- oder Sondereigentum
  • Sondernutzungsrecht
  • Teilungserklärung und Teilungsvertrag
Bedeutsam sind vor allem rechtliche Auseinandersetzungen im Zusammenhang mit dem Gemeinschaftseigentum, Beschlüsse der Eigentümerversammlungen und deren Wirksamkeit. Bei diesen und anderen Sachverhalten sind wir für unsere Mandanten beratend und auch vor Gericht tätig.

Haben Sie Fragen zu einem der oben erwähnten Themen ? Dann rufen Sie uns gerne an oder senden uns eine email !
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