Miet- und Pachtrecht
Mietrecht und Pachrecht
Mietrechtliche Probleme spielen im Alltag eine große Rolle. Vielfach gehören Mieträume und auch gemietete Grundstücke zur wesentlichen Grundlage der privaten Lebensgestaltung sowie der wirtschaftlichen Existenz der Mieter. Aber gerade auch für Vermieter ist die Vermietung ihrer Mietobjekte von enormer wirtschaftlicher aber auch persönlicher Bedeutung.
Im Miet- und Pachtrecht sind wir für unsere Mandanten sowohl im Wohnraum-Mietrecht, aber auch im Gewerberaum-Mietrecht und im Pachtrecht tätig.
Zu unseren Mandanten gehören Mieter und Vermieter, so dass uns die typischen Problemkonstellationen auf beiden Seiten bekannt sind.
Unsere Beratungsschwerpunkte im Miet- und Pachtrecht sind unter anderem:
- Prüfung und Gestaltung von Mietverträgen
- Ordentliche und fristlose Kündigung bzw. Beendigung des Mietverhältnisses, Kündigungsgründe, Kündigungsfristen, Formerfordernisse
- Mietkaution, Zahlung, Rückerstattung
- Schönheitsreparaturen
- Räumungsklage und Räumungsvergleich
- Räumungsschutz, Vollstreckungsschutz aufgrund besonderer Umstände
- Mietmängel, Mietminderung, Mängelanzeige
- Prüfung der Betriebskostenabrechnungen
- Prüfung von Mieterhöhungen
- Beratung und Prüfung bei Vermietung und Verpachtung Gewerberäumen
Ausgehend von der indivduellen Situation beraten wir unsere Mandanten, was aus ihrer Sicht am Sinnvollsten ist, damit die mietrechtliche Angelegenheit zum Zwecke der Kostenbegrenzung möglichst schnell und ohne größeren Aufwand gelöst werden kann.
Haben Sie Fragen zu einem der obigen Themen ?
Gerne stehen wir Ihnen telefonisch, per email und selbstverständlich persönlich in unseren Räumlichkeiten für ein Gespräch zur Verfügung.