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Internationales Privat- und Kaufrecht

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Internationes Privatrecht und Kaufrecht

Der Handel endet nicht an der Grenze, sondern verbindet Geschäftspartner im in- und Ausland. Durch das Internet, der globalen Vernetzung und Vereinheitlichung von gesetzlichen Regelungen ist kaum ein Unternehmen nur noch im Inland geschäftlich tätig. Daher wird die Bedeutung des Internationalen Privatrechts und des UN-Kaufrechts (CISG) wachsen und ebenso das Bedürfnis, nach einer fundierten Beratung in diesem Bereich.
 
Internationales Privatrecht (IPR)
Im Rahmen von grenzüberschreitenden Kaufverträgen, aber auch Arbeitsverträgen, Franchiseverträgen, Werkverträgen, im Familienrecht und Vertriebsverträgen aller Art ist die Frage, welche Rechtsordnung anwendbar ist, von großer Bedeutung. Dies bestimmt sich grundsätzlich nach den Bestimmungen des sogenannten internationalen Privatrechts (IPR). Das IPR gibt Aufschluss darüber, welche Rechtsordnung im Konfliktfall auf den konkreten Fall zur Anwendung kommt.
 
Grundsätzlich können Vertragspartner ein bestimmtes Recht ihrer Wahl vereinbaren.
 
Zu beachten ist stets, dass zwingende Vorschriften des deutschen wie des ausländischen Rechts nicht verletzt werden dürfen. Dies gilt jedenfalls dann, wenn ein nationaler Richter mit dem Fall später befasst wird. Die Rechtswahlfreiheit wird ferner eingeschränkt durch Vorschriften über Verbraucherverträge und Arbeitsverträge.
 
Das internationale Kaufrecht (UN-Kaufrecht)
In gegenständlicher Hinsicht regelt das UN-Kaufrecht Kaufverträge über Waren, ohne dass es auf die handelsrechtliche oder bürgerrechtliche Natur des Geschäftes ankommt. Das UN-Kaufrecht gilt gleichermaßen für Werklieferungsverträge, es sei denn, der Käufer erbringt wesentliche Zulieferungen.
 
Das UN-Kaufrecht enthält Regeln über den Abschluss des Vertrages, für die Abänderung eines geschlossenen Vertrages sowie für die Einbeziehung von AGB. Während das deutsche Recht für die Vereinbarung von AGB unter Kaufleuten den bloßen Hinweis auf ihre Maßgeblichkeit ausreichen lässt, geht das UN-Kaufrecht im Grundsatz davon aus, dass die Bedingungen dem anderen Vertragsteil inhaltlich zur Kenntnis gebracht werden müssen. Die Pflichten des Verkäufers entsprechen im wesentlichen dem aus dem deutschen Recht bekannten Pflichtenspektrum. 
 
Die Pflichten des Käufers enthalten einige Abweichungen gegenüber dem bekannten deutschen Recht.
Die Gefahr geht in der Regel mit vertragsgemäßer Übergabe der Kaufsache an den ersten Beförderer über. Die bloße Aushändigung an den Spediteur genügt anders als im deutschen Recht hingegen nicht.
 
Das Leistungsstörungsrecht weicht von dem deutschen BGB/HGB ab, indem es nur einen einheitlichen Begriff der Vertragsverletzung kennt. Eine Vertragsverletzung ist stets gegeben, wenn nach allein objektiver Beurteilung, das heißt grundsätzlich ohne Ansehen eines Verschuldens einer Partei, diese die ihr obliegende Leistung nicht ordnungsgemäß erbringt.
 
Im Hinblick auf die durch die Pflichtverletzung ausgelösten Rechtsfolgen wird im Prinzip lediglich danach unterschieden, ob die Leistungsstörung wesentlich oder nicht wesentlich ist. Entscheidend ist damit nicht die Art der Leistungsstörung, sondern ihr Gewicht.
 
Anders als im deutschen Recht ist neben Wandlung und Minderung stets auch zusätzlich auch ein Anspruch auf Schadensersatz gegeben, es sei denn, dass die ihre Leistung nicht ordnungsgemäß erbringende Partei sich entlasten kann.
 
Bei Lieferungen nicht vertragsgemäßer Ware hat der Käufer die Ware innerhalb kurzer Frist auf erkennbare Vertragswidrigkeiten zu untersuchen und in angemessener Frist dem Verkäufer die Pflichtverletzung anzuzeigen.
 
Schließlich tritt die Verpflichtung zur Leistung von Schadensersatz nach dem UN-Kaufrecht unabhängig von einem Verschulden ein, sofern die ihre Leistungen nicht ordnungsgemäß erbringende Partei sich nicht entlasten kann, so dass es möglicherweise anderer Mechanismen Bedarf, um den Umfang des Schadens einzugrenzen.

Können wir Ihnen bei einem der obigen Themen bei der Vertragsverhandlung, bei Konflikten oder bei Rechtsstreitigkeiten behilflich sein ?
 
Gerne stehen wir Ihnen telefonisch, per email und selbstverständlich persönlich in unseren Räumlichkeiten für ein Gespräch zur Verfügung.
 

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