Erbrecht und Nachfolge
Haben Sie vorgesorgt ?
Falls nicht, sollten Sie eine Beratung in erbrechtlicher Angelegenheit in Betracht ziehen, um frühzeitig Streit nach dem Todesfall zu vermeiden. Als potentieller Erbe kann es entscheidend sein, die Wirksamkeit letztwilliger Verfügungen oder Zuwendungen vor dem Todesfall näher zu betrachten.
Der Schwerpunkt der erbrechtlichen Beratung liegt in der Vorsorge für den künftigen Erbfall, insbesondere die Regelung der vermeidbaren Steuern im erb- und Schenkungsfalle, aber auch in der gerichtlichen und außergerichtlichen Hilfe im Erbfall selbst.
Im Falle der Unternehmensnachfolgeplanung ist neben der Erbschaftssteuer zusätzlich auch an Fragen des Gesellschaftsrechtes zu denken, um im Laufe eines Berufslebens erarbeitetes Vermögen möglichst steueroptimiert weiter zu geben.
Nach dem Erbfall beraten wir insbesondere in Fällen der Erbauseinandersetzung, der Geltendmachung und Abwehr von Erbansprüchen sowie Pflichtteilsansprüchen. In diesen Fällen treten wir auch vor Gericht auf.
Im Einzelnen begleiten wir unsere Mandanten bei
- Nachfolgeregelungen im Unternehmensbereich
- Erstellung von Patientenverfügungen
- Letztwilligen Verfügungen
- Testamenten
- Vorsorgevollmachten
- Erbverträgen
- Erbauseinandersetzungen(außergerichtlich und gerichtlich)
Wir beraten und vertreten unsere Mandanten auch bei internationalen Erbfällen, insbesondere bei Erbfällen mit Türkeibezug.
Gerne stehen wir Ihnen für Fragen rund um das Erbrecht telefonisch, per email und selbstverständlich persönlich in unseren Räumlichkeiten für ein Gespräch zur Verfügung.