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Energierecht

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Die Reform des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) führt zu neuem Wettbewerb und Regulierung des Energiemarktes begonnen. Notwendige Änderungen müssen vorgenommen werden, um auf dem Markt zu bestehen.

Im Bereich des Straßenverkehrs existieren zahlreiche Konzepte:  Optimierung des Verbrennungsmotors, schrittweisen Hybridisierung und alternative Kraftstoffe bis hin zu Batterie- und Brennstoffzellenfahrzeugen. Hinzu kommt zudem  das erfolgreich gestartete Innovationsprogramm Wasserstoff und Brennstoffzellentechnologie.

Wir unterstützen und beraten bei der rechtlichen Umsetzung der Änderungen und Reformen und beim Aufbau eines Energienetzwerks. Selbstverständlich beginnt die Unterstützung bereits beim Abschluss von Memorandi of Understanding (MoU), Letter of intents (LOI) , Joint Ventures und bei  Vertragsverhandlungen im Zusammenhang von Energielieferungsverträgen und Bezugsverträgen sowie bei der Korrespondenz mit Behörden und Dritten im Rahmen des Genehmigungsverfahrens.
 
Die Beratung umfasst auch öffentlich-rechtliche Fragen bei dem Aufbau und Errichtung von Anlagen zur Energiegewinnung- und versorgung.

Nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf, wenn Sie Fragen zu einem der obigen Themen haben.
 
Wir Ihnen telefonisch, per email und selbstverständlich persönlich in unseren Räumlichkeiten für ein Gespräch zur Verfügung.

 
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