Business Immigration
Business Immigration
Erwerb einer Aufenthaltserlaubnis durch die Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit
Wir unterstützen ausländische Unternehmern bzw. Selbständige in Visa- und Aufenthaltsfragen. Dies umfasst die aufenthaltsrechtliche Betreuung der Mitarbeiter einschließlich Möglichkeiten des Familiennachzugs. Darüber hinaus beraten wir bei der Konzeption und Realisierung Ihrer Geschäftsidee im Standort Deutschland, speziell in Berlin. Wir begleiten Sie bei der Erstellung und Aufbereitung der dazu notwendigen behördlichen Unterlagen und Genehmigungen und helfen bei der Gründung einer Gesellschaft und bei dem Erstellen eines Businessplans.
Nach § 21 AufenthG erhalten Sie eine Aufenthaltserlaubnis zur Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit, wenn
- ein übergeordnetes wirtschaftliches Interesse oder ein besonderes regionales Bedürfnis besteht,
- die Tätigkeit positive Auswirkungen auf die Wirtschaft erwarten lässt und
- die Finanzierung der Umsetzung durch Eigenkapital oder durch eine Kreditzusage gesichert ist.
Die ersten beiden Voraussetzungen sind nach Ansicht der Ausländerbehörde Berlin in der Regel gegeben, wenn mindestens 250.000 Euro investiert und fünf Arbeitsplätze neu geschaffen werden.
Im Übrigen richtet sich die Beurteilung nach dem Aufenthaltsgesetz "insbesondere nach der Tragfähigkeit der zu Grunde liegenden Geschäftsidee, den unternehmerischen Erfahrungen des Ausländers, der Höhe des Kapitaleinsatzes, den Auswirkungen auf die Beschäftigungs- und Ausbildungssituation und dem Beitrag für Innovation und Forschung. Bei der Prüfung sind die für den Ort der geplanten Tätigkeit fachkundigen Körperschaften, die zuständigen Gewerbebehörden, die öffentlich-rechtlichen Berufsvertretungen und die für die Berufszulassung zuständigen Behörden zu beteiligen".
Dies bedeutet, dass zur Prüfung der Voraussetzungen grundsätzlich die Vorlage eines vollständigen Firmenprofils, d.h. eine strukturierte und detaillierte Beschreibung einer Geschäftsidee, erforderlich ist.
Diese sind:
- Firmenprofil / Company Profile
- Businessplan / Business Plan
- Geschäftskonzept / Concept
- Kapitalbedarfsplan / Capital Requirements
- Finanzierungsplan/Capital Budget
- Ertragsvorschau / Business Forecast
- Lebenslauf / Curriculum Vitae
Unternehmensgründer, die älter sind als 45 Jahre, müssen zusätzlich eine angemessene Altersversorgung nachweisen.
High Potentials
Möchten Sie einen hochqualifizierten ausländischen Mitarbeiter, der nicht aus einem Mitgliedstaat der EU stammt einstellen, ist im Regelfall eine „Vorrangprüfung“ durch die Bundesagentur für Arbeit durchzuführen. Es muss dargelegt werden, dass kein ebenso qualifizierter Arbeitnehmer aus einem Mitgliedstaat der EU für die relevante Stelle zur Verfügung steht. Es besteht jedoch eine Reihe von Ausnahmen nach der Beschäftigungsverordnung. Eine wichtige Ausnahme ist die Niederlassungserlaubnis für Hochqualifizierte.
Als hoch qualifiziert gelten insbesondere:
- Wissenschaftler mit besonderen fachlichen Kenntnissen,
- Lehrpersonen in herausgehobener Funktion oder wissenschaftliche Mitarbeiter in herausgehobener Funktion oder
- Spezialisten und leitende Angestellte mit besonderer Berufserfahrung, die ein Gehalt in Höhe von derzeit ca. 86.500,00 EUR/jährlich erhalten.
Haben Sie Fragen zu einem der obigen Themen oder dem konkreten Verfahrensablauf bei der Business Immigration?
Gerne stehen wir Ihnen telefonisch, per email und selbstverständlich persönlich in unseren Räumlichkeiten für ein Gespräch zur Verfügung.