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Arbeitsrecht

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Arbeitsrecht

Wir beraten unsere Mandanten umfassend in allen Fragen des individuellen und kollektiven Arbeitsrechts.

Sämtliche Themen, die das Arbeitsverhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer unmittelbar berühren, wie beispielsweise

  • Arbeits- und Aufhebungsverträge
  • Abmahnungen
  • Versetzungen
  • Kündigungen
  • Kündigungsschutzprozesse
  • Fragen des Betriebsverfassungsgesetzes
  • Verhandlung von Betriebsvereinbarungen
  • Bonusregelungen, Incentives

gehören zu unseren täglichen Aufgaben.

Wir vertreten sowohl Arbeitnehmer und Arbeitgeber, so dass wir die jeweiligen Vorgehensweisen und Strategien bestens kennen.

Im kollektiven Arbeitrecht beschäftigen wir uns mit allen Fragen der arbeitsrechtlichen Koalitionen (Arbeitgeberverbände versus Gewerkschaften), des Tarifvertragsrechts, des Arbeitskampfrechts (Streiks und Aussperrungen) sowie des Mitbestimmungsrecht in Unternehmen und Betrieben und im individuellen Arbeitsrecht vertrreten wir unsere Mandanten vor den jeweiligen Arbeitsgerichten unter anderem im Rahmen von Abmahnungsstreitigkeiten, Kündigungsschutzklagen, Abfindungsstreitigkeiten.

Wir verhandeln Betriebsvereinbarungen, Interessenausgleiche und Sozialpläne und beraten im täglichen Umgang mit Betriebs- und Personalräten sowie Einigungsstellen.

Arbeitsrecht ist nicht nur Kündigungsschutzrecht und auch nicht nur Tarifrecht. Mit Blick auf Themen wie Mitarbeitermotivation und Flexibilisierung von Arbeitsbedingungen beraten wir bei der Einführung neuer Vergütungs- und Zielvereinbarungssysteme sowie flexibler Arbeitszeitmodelle. Darüber hinaus unterstützen wir Unternehmen bei Anträgen an die Arbeitsverwaltung (Kurzarbeit, Transfergesellschaften, Fördermittel, Arbeitsgenehmigungen).

Haben Sie Fragen zu einem der obigen Themen ?
 
Gerne stehen wir Ihnen telefonisch, per email und selbstverständlich persönlich in unseren Räumlichkeiten für ein Gespräch zur Verfügung.

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