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Allgemeines Zivilrecht

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Allgemeines Zivilrecht

Das allgemeine Zivilrecht bildet die Basis des Privatrechts.  Im allgemeinen Zivilrecht beraten wir insbesondere im
  • Vertragsrecht
  • Allgemeinen Schuldrecht 
  • Recht der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) 
  • Kaufrecht
  • Darlehen, Bürgschaft
  • Werkvertragsrecht
  • Leasing
  • Allgemeine Forderungsdurchsetzung

Es gilt, kreative aber auch rechtssichere Lösungswege zu finden, um ein optimales Miteinander der Vertragsparteien zu gewährleisten. Die sorgfältige Vertragsausarbeitung kann spätere rechtliche Streitigkeiten verhindern und so viel Geld und Aufwand ersparen.

Insbesondere bei nicht ganz alltäglichen oder besonders umfangreichen oder komplexen Rechtsbeziehungen ist es dringend anzuraten, nicht irgendwelche (meist parteiischen) Musterverträge zu verwenden, sondern vielmehr einen individuell auf das Vertragsverhältnis abgestimmten Vertrag entwerfen zu lassen.

Wir erarbeiten mit Ihnen persönlich die Bereiche und Interessen, welche Ihnen wichtig sind und erstellen damit interessengerechte und angepasste Verträge.


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