Rechtsprechung
Hier finden Sie ausgewählte Rechtsprechung zu den nachfolgend genannten Rechtsgebieten, in denen wir für unsere Mandanten beraten.
Der BGH hatte erneut über Schadensersatzansprüche von Verbrauchern im Zusammenhang mit sog. "Schrottimmobilien" zu entscheiden. Dabei hat der Senat im Hinblick auf seine Entscheidung vom 29.6.2010 die Rechtsprechung zur arglistigen Täuschung mittels sog. Objekt- und Finanzierungsvermittlungsaufträge fortgesetzt.(
Verlag Dr. Otto Schmidt vom 13.01.2011)...mehr
Wer behindert, aber nicht schwerbehindert oder einem schwerbehinderten Menschen gleichgestellt ist, kann sich zur Abwehr einer Benachteiligung wegen Behinderung lediglich auf das AGG berufen. Eine (entsprechende) Anwendung der Schutzvorschriften des SGB IX kommt seit der mit dem AGG erfolgten Umsetzung der Rahmenrichtlinie 2000/78/EG in deutsches Recht nicht mehr in Betracht.
(Verlag Dr. Otto Schmidt vom 31.01.2011)...mehr
Der Bezug von Zeitrente wegen Erwerbsminderung hindert das Entstehen des Urlaubsanspruchs nicht. Daher entsteht Jahr für Jahr der gesetzliche Mindesturlaubsanspruch und der gesetzliche Zusatzurlaub für schwerbehinderte Menschen. Der Urlaubsanspruch verfällt auch nicht mit Ablauf des Übertragungszeitraums des § 7 Abs. 3 BUrlG. Die dreijährige Verjährungsfrist beginnt zudem nicht im jeweiligen Urlaubsjahr, sondern erst mit Beendigung des Arbeitsverhältnisses.(
LAG Schleswig-Holstein 16.12.2010, 4 Sa 209/10, Verlag Dr. Otto Schmidt vom 27.01.2011)..mehr
Eine Klausel in Allgemeinen Geschäftsbedingungen, wonach der Arbeitnehmer die vom Arbeitgeber übernommenen Kosten einer Weiterbildung zurückzahlen muss, wenn er auf eigenen Wunsch vor Abschluss der Weiterbildung aus dem Arbeitsverhältnis ausscheidet, hält regelmäßig einer Inhaltskontrolle stand, wenn die erfolgreiche Weiterbildung für den Arbeitnehmer von geldwertem Vorteil ist. Dies gilt grds. auch, wenn die Weiterbildung nicht kontinuierlich, sondern in mehreren zeitlich voneinander getrennten Ausbildungsabschnitten erfolgt.
(BAG 19.1.2011, 3 AZR 621/08, Verlag Dr. Otto Schmidt vom 20.01.2011)...mehr