Steuerinformationsabkommen mit Liechtenstein
Mit dem Abkommen über den Informationsaustausch in Steuersachen verpflichtet sich Liechtenstein, deutschen Finanzbehörden und Strafverfolgungsbehörden auf Ersuchen alle Informationen zu beschaffen und zur Verfügung zu stellen, die in Besteuerungsverfahren oder in Steuerstrafverfahren voraussichtlich relevant sind. Ebenso verpflichtet sich Deutschland entsprechende Informationen an Liechtenstein zu geben. Dies gilt für die Veranlagungszeiträume ab 2010.(Weiterführende Informationen zum Steuerinformationsabkommen mit Liechtenstein)
Im Arbeits- und Sozialrecht sind zum Jahreswechsel einmal mehr keine großen Reformen in Kraft getreten. Wichtige Neuregelungen wie etwa im Bereich der Arbeitnehmerüberlassung ("lex Schlecker") oder des Beschäftigtendatenschutzes hat der Gesetzgeber allerdings auf den Weg gebracht. Zudem ist eine Vielzahl von kleineren Änderungen zu beachten, die nachfolgend dargestellt werden.
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Im kommenden Jahr treten Neuerungen im Bereich der freiwilligen Weiterversicherung für Existenzgründer und Auslandsbeschäftigte in Kraft. Die bis Ende 2010 befristete Möglichkeit für Auslandsbeschäftigte und arbeitslose Existenzgründer, in der Arbeitslosenversicherung ein Versicherungsverhältnis auf Antrag einzugehen, wird mit einigen Änderungen fortgeführt (§ 28a SGB III).
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Ein Arbeitsvertragsgesetzbuch hat der Gesetzgeber entgegen massiven Forderungen seitens der Wissenschaft und Anwaltschaft auch 2010 nicht auf den Weg gebracht. Daher gibt es kaum Änderungen im Bereich des Arbeitsrechts und Arbeitsschutzes. Zu beachten sind allerdings zwei neue Mindestlohn-Verordnungen.(
Verlag Dr. Otto Schmidt vom 23.12.2010)...mehr